
= Schiffsleute sind gemäß SchBesV Besatzungsmitglieder eines Schiffes, die zur Ausübung ihres Dienstes kein Abschlußzeugnis des Berufes benötigen, in dem sie eingesetzt sind.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42025

Schiffsleute sind gemäß SchBesV Besatzungsmitglieder eines Schiffes, die zur Ausübung ihres Dienstes kein Abschlußzeugnis des Berufes benötigen, in dem sie eingesetzt sind.
Gefunden auf
https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/S.htm
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